Terminabsagen
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage bei mir spätestens 24 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen muss die Sitzung mit dem normalen Stundensatz in Rechnung gestellt werden (§ 615 BGB).
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